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von Silent Shout » Do 19. Apr 2012, 20:52
mir wurde mal von der audi-mafia mitgeteilt das es kein gutachten für das gewindefahrwerk für den b1 gibt,was für mich heist ma kann auch eins vom b2 einbaun,dann hat man zumindest überhaupt ein papier fürn tüv dazu.allerdings is das auch schon ne zeit her,wer weis evtl ham die mittlerweile schon ein gutachten dafür.
aber h-zulassung mit gewinde wird sehr schwer,da es das auf der strasse zu der zeit eben noch nicht gab und somit nicht h-zulässig.aber es gibt genug die das trotzdem mit h eingetragen haben,was aber noch lange nicht heist das man das so haben darf.
ich geh halt immer auf nummer sicher das da nix sein kann wenn ma angehalten wird,unfall hat oder was weis ich.
es passen auch andere fahrwerke vom b2 und b3 bis mj 1989 müsste auch passen,weils noch das einteilige federbein ist.zumindest vorne.
irgendein 60mm b2 fahrwerk bekommst mit h auf jeden fall leichter eingetragen als gewinde.
von den h&r federn gibts ne unbedenklichkeitsbescheinigung für den b1 und ein gutachten von 1985 das zumindest ab bj 1975 zeitgenössisch ist.aber ich denk bei den alten b1 vor 75 geht das auch,einfach nen prüfer suchen der da bissl lockerer ist...
wobei ich sagen muss das urmedell gefällt mir richtig tief auch,nur beim zw-modell mag ich das nicht so,wirkt eben in meinen augen grösser und dezenter...
aber jeder wie er mag,net wahr.
Audi 80 GTE Umbau BJ:1977 Polarweiss
Audi 80 Avant 2,0E BJ:1993 Gomerametallic
Audi 80 1,9 TDI BJ:1993 Ragusa
Audi 80 BJ: 1977 im aufbau