Änderung de Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern

Hier kommt alles andere rein
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GTE_76
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Änderung de Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern

Beitrag von GTE_76 » Mi 26. Okt 2011, 09:46

Servus Mitbetroffene!

Lt. aktuellem Verkehrsblatt Heft 7/2011 der Regierung haben sich ein paar Anforderungen zur Beurteilung eines Oldtimer geändert. Meiner Meinung nach die beiden wichtigsten Änderungen:

- das rote 07er-Kennzeichen hat komplett die selben Voraussetzungen wie das H-Kennzeichen

- nichtzeitgenössische Änderungen müssen jetzt auch nachvollziehbar 30 Jahre her sein, waren bis jetzt nur 20 Jahre. D.h. wenn jmd ein Teil verbaut hat, dass erst 1991 auf den Markt gekommen ist, hat ab jetzt Pech gehabt.

VG,

Richard
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Beitrag von Silent Shout » So 5. Feb 2012, 12:04

tach auch.

ich war die woche mitm b1 tüv machen,is ja im februar fällig.
und da ich ja meine ecke vorn schon fertig hab,dacht ich mir bei so schönem wetter kann man schon mal fahren.alles trocken hier.

und ich hab mich mit dem tüv mal unterhalten.
er sagt das jetz eben nur noch das zulässig ist,was genauso hätte vor 30 jahren umgebaut hätte werden können.
unabhängig vom alter des autos.man könne also in ein auto aus 1950 nen motor aus 1980 einbaun(wenn technisch tüv-tauglich)
denn dann is der umbau allein schon historisch und deswegen h-zulässig.auch wenn der umbau jetz erst passiert.

allerding sind die H&R federn z.b. nicht mehr zulässig,erst ab 2015(1985 gabs das erste gutachten von H&R)auch mit 10 jahre nach ez is nicht mehr,sagt der tüv.

auch der umbau auf b2 motoren is nicht zulässig,es sei denn der motor stammt aus nem modell das bereits 30 jahre alt ist.also von nem 86b2 geht wohl nix.selbiges mit den 5gang getriebe.ist nicht erlaubt,wenn nicht 30 jahre alt.

allerdings ist in jedem b1 jeder b1 motor erlaubt und der umbau auf z.b. von ls auf gte is einfacher zuzulassen also vorher,da keine papiere dazu mehr notwendig seien.den mkb kann der tüv selber raussuchen und die bremsen müssen nur die pasenden werte liefern und zulässig sein.

meine H&R federn,die golf felgen sind nicht mehr eintragbar im moment(bei mir egal.sind da vorher eingetragen worden)
meine edelstahlanlage hingegen ist zulässig,denn edelstahl und schweissgerät gab es vor 30 jahren schon.
was mir komisch erscheint is das es stahlfelgen und federn ja auch vor 30 jahren schon gab.eben nur nicht diese,was wiederrum auch für meine bn anlage gilt,die aber schon zulässig ist...


also kurz gesagt,es sind nur noch umbauten zulässig die vor 30 jahren genauso machbar waren weil es die entsprechenden teile vor 30 jahren eben gab.wann umgebaut wird is vollkommen egal und muss nicht mehr nachgewiesen werden.

soweit die rein rechttliche seite,was der eine oder andere prüfer trotzdem einträgt oder eben nicht is ne andere sache.

auch die zustandsnote 3 ist nicht mehr vorgeschrieben,das liegt jetz allein im ermessen des tüv ob die kiste h bekommt oder nicht.
also rost is kein ding,löcher aber schon.denn viele oldifahrer mögen patina und keine neuwägen...

gruss roland
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Beitrag von GTE_76 » So 5. Feb 2012, 13:17

Silent Shout hat geschrieben:man könne also in ein auto aus 1950 nen motor aus 1980 einbaun(wenn technisch tüv-tauglich)
denn dann is der umbau allein schon historisch und deswegen h-zulässig.auch wenn der umbau jetz erst passiert.

allerdings ist in jedem b1 jeder b1 motor erlaubt und der umbau auf z.b. von ls auf gte is einfacher zuzulassen also vorher,da keine papiere dazu mehr notwendig seien.den mkb kann der tüv selber raussuchen und die bremsen müssen nur die pasenden werte liefern und zulässig sein.

meine H&R federn,die golf felgen sind nicht mehr eintragbar im moment(bei mir egal.sind da vorher eingetragen worden)
meine edelstahlanlage hingegen ist zulässig,denn edelstahl und schweissgerät gab es vor 30 jahren schon.
was mir komisch erscheint is das es stahlfelgen und federn ja auch vor 30 jahren schon gab.eben nur nicht diese,was wiederrum auch für meine bn anlage gilt,die aber schon zulässig ist...


also kurz gesagt,es sind nur noch umbauten zulässig die vor 30 jahren genauso machbar waren weil es die entsprechenden teile vor 30 jahren eben gab.wann umgebaut wird is vollkommen egal und muss nicht mehr nachgewiesen werden.
Naja, im neuen Oldtimerkatalog des Verkehrsblattes steht eindeutig drin, dass nicht-zeitgenößisches zubehör (als auch Motoren), vor 30 Jahren eingetragen hätten sein müssen. Da steht nichts drin, dass Nicht-zeitgenösisches, das min. 30 Jahre alt ist, auch erlaubt ist. Der Prüfer legt das scheinbar sehr großzügig aus. Und das mit den Bremsen: wie will er denn die nötige Abbremsung ermitteln? Macht er einen Fahrversuch und schuat sich Warm- und Kaltbremsverhalten an? Ich glaube nicht. Dafür gibts einen VW-/Audi-Umrüstkatalog, in dem alles aufgeführt ist, was umgebaut werden muss, und den hat def. jede Prüfstelle ;-) (zumindest ist das meine Erfahrung)

Man muss schon unterscheiden, wie alt das Auto ist, ist es genau 30 Jahre, dann sind Umrüstungen innerhlab den ersten 10 Jahren i.O., ist das Auto aber schon z.B. 50, dann müssen nicht-zeitgenösische Umrüstungen (also Felgen etc.) vor min. 30 Jahren eingetragen worden sein. Zeitgenösisches Zubehör ist immer nachrüstbar. Deine Felgen vom 2er Golf sind also fragwürdig, weil sie ja von einem späten 2er sind, und nicht in den ersten 10 Jahren auf dem Markt waren. Anders siehts z.B. bei den Mattig SSF aus, die waren schon in den 70ern auf dem Markt.
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Beitrag von Silent Shout » So 5. Feb 2012, 15:04

nun ja.das mit 10jahren nach ez gibts ja wohl net mehr.
und meine golf felgen sind seit 1986 auf dem markt,miener isn 77er...
von dem her ok.

aber nu is alles machbar was vor 30 jahren auch hätte gemacht werden können.das es technisch ok sein muss is klar.es geht nur um die h-zulässigkeit.
sonst hies es ja immer die umbauten mmüssen min. 20 jahre her sein um als h-zulässig gesehn zu werden.

wenn ich nen 76er 80L zum gte umbau is des erlaubt und h-zulässig.
vorher hätte der umbau vor 20 jahren statt finden müssen um h-zulässig zu sein.

das mit den bremsen hat mir der eben so gesagt,als ich nach motor und getriebe umbauten gefragt hab.und er hat mir gesagt es sind NUR motoren und getriebe zulässig die vor 30 jahren auf dem markt waren.
und die müssen noch nicht mal zwangsläufig von audi sein.

laut prüfer is alles was vor 30 jahren machbar war h-zulässig.sofern es technisch überhaupt zulässig ist.unabhänging davon wann umgebaut wurde.

gut möglich das er mir seine "zulässigkeit" genannt und nicht 100%ig die gesetzliche seite geschildert hat.

aber das alles was max 10 jahre nach ez zeitgenössisch ist,ist eben jetz nicht mehr so,sondern alles was 30 jahre oder älter ist,ist zeitgenössisch.
desweiteren sind umbauten jetz zulässig ohne nachweis wann diese erfolgt sind sofern eben der umbau vor 30 jahren hätte erfolgen können.
man musste doch sonst nachweisen das umbauten bereits 20 jahre her waren.wenn jetz jemand vor 18 jahren umbauten vorgenommen hat mit teilen die eben vor 18 jahren auf den markt kamen hätte in 2 jahren darauf h-zulassung bekommen können.aber durch die geänderte gesetzlage dauert es jetz halt noch 12 jahre.

ats classic,mattig ssf,ronal kleeblatt,ect... sind immer zeitgenössisch da se aus den 70er sind und somit so alt wies auto.bei den H&R typ81 federn siehts aber anders aus.könnte sein das da in zukunft( die nächsten 3 jahre) probleme gibt.

mein tüv mensch hat bei der felgeneintragung einfach gesagt das es die optik nicht stört und die reifen damals erhältlich waren und gut.wie lang es die felgen gibt war dem egal.bei den federn hat er sich auch nur dafür interessiert ob es eben zu der "oldtimer-optik" passt und ob die achslasten passen.der sieht des net ganz so eng.motor und getriebe akzeptiert er aber nur b1 sachen,oder eben die selben aus den ersten b2.da gabs ja noch die gleichen mkb zum teil.gleiches bei den bremsen.nur b1 oder erste b2 sind zulässig,sagt er.

aber du hast vollkommen recht mit den bremsen,woher er das wissen will ob die warm noch ausreichen...hm...weis net.
allerdings von meiner idee meinen motor mittels vergaser,nocke und auspuff zum 85psler umzubaun war er nicht begeistert.

naja,ich kann net 100%ig sagen ob und was da alles ganz genau welchem gesetz entspricht,er hat mirs eben so gesagt.und die neuen gesetze die zeitschriften,adac und co mitteilen,sind auch mal gern nicht korrekt,bzw unvollständig.merkt man recht schnell im bereich tuning,das da die hälfte net stimmt.ging mir die letzten 10 jahre öfter so.
im zweifelsfall halt ich mich eben an den tüv.

ich frag am montag nochmal jemand anderen beim anderen tüv.
bezüglich der 30 jahre und aktueller umbauten...

wenn ein auto aus den 30iger jahren h-zulassung hat un nen motor aus den 70er bekommt is das klar nicht zeitgenössisch,aber der umbau hätte vor 30jahren genauso passieren können und der umbau an sich kann als historisch eingestuft und h-zulässig sein.auch wenns jetz erst umgebaut wurde.
denk ich hab ihn da nicht falsch verstanden...
hoff ihr versteht was ich meine.
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Beitrag von GTE_76 » So 5. Feb 2012, 16:52

Deine Aussage stimmt so nicht, was die Jahresangaben und Umrüstung anbelangt. Wenn du willst kann ich dir gerne den Oldtimerkatalog schicken. Die Jahresangaben stehen jetzt nämlich explizit drin, und Umrüstungen in der Modellreihe (also z.B. B1) waren schon immer zulässig. Und es steht auch drin, dass nicht-zeitgenößische Umbauten vor min. 30 erfolgt haben sein müssen.
Die Sach ist die: bei einem genau-30-jährigem Auto ist das eigentlich egal, weil ja Umrüstungen aus den ersten 10 Jahren zulässig (steht genau so im Anforderungskatalog). Und wenn deine Stahlfelgen von 86 sind und dein Auto ein 76er, dann passt das und ist erlaubt.

Vll. hat dein Sachverständiger den neuen Anforderungskatalog noch nicht richtig gelesen. Und natürlich kann jeder Sachverständiger das selbst beurteilen, aber es gibt mittlerweile Zulassungsstellen (z.B. in Hessen) die das Auto nochmal durch einen eigenen Sachverständigen überprüfen lassen :D
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Beitrag von Silent Shout » So 5. Feb 2012, 19:09

demnach gilt für mich noch immer das alles bis 1987 zeitgenössisch ist.
von b1 auf b1 umbauen is klar.

demnach müsste ein umbau auf b2 motor/getriebe aber h-zulässig sein.
dann hätte sich ja nicht wirklich was geändert.

ausser eben nicht zeitgenössische dinge statt 20 nun 30 jahre eingebaut sein müssen.
wenn ich also jetz neue 17zöller drauf bau mit 205/40er reifen z.b. muss ich net mehr 20 sondern 30 jahre warten,oder wie?


bei mir fällt des dann ja so aus das ich nicht zeitgenössisches zubehör eh nicht eingetragen bekommen könnte,da alles bis 1987 zeitgenössisch ist und 1987 ja noch garnicht 30 jahre her ist.
also betrifft das nur autos die min. 40 jahre alt sind wenn 10 jahre nach ez zeitgenössisch ist und zubehör was danach kam 30 jahre angebaut sein muss.

aber zeitgenössisches zubehör darf ich dann schon nach wie vor jetz dran baun und eintragen.das gilt nur für neuere sachen?

des hat ma davon wenn der prüfer meines vertrauens(seines zeichens selber oldtimer-fahrer) einmal im skiurlaub ist.
gleicher tüv anderer prüfer und schon is da wurm drin.

sorry,ich,bzw der prüfer lag da wohl irgendwie falsch.oder ich habs wirklich nur falsch verstanden...

gruss roland
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Beitrag von GTE_76 » So 5. Feb 2012, 19:47

Jop, diese Aussage ist jetzt richtig :D

Zeitgenößisches Zubehör darfst du jetzt auch noch anbauen und er bekommt das H weiterhin. Ein B2 Motor und Getriebe, wenn er aus den ersten 10 Jahren nach EZ stammt, ist zugelassen, wenn sich die Art nicht ändert und die kW annähernd gleich sind. D.h. ein DZ im GTE ist vertretbar, aber 16V KR im B1 oder ein VR6 im 2er jedoch nicht, außer der Eintrag ist in den ersten 10 Jahren nach EZ passiert, was wohl bei den meisten VR6-umbauten nicht zutrifft (ich rede jetzt von den ersten 2ern, die ja mittlerweile ans H kommen).

Ich schick dir mal das Verkehrsblatt, dann kannst du mal nachlesen.

Stimmt die email, oder lehnst du ab?
Zuletzt geändert von GTE_76 am So 5. Feb 2012, 19:56, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von Silent Shout » So 5. Feb 2012, 19:52

ja meine mail addy stimmt.ja schick mir mal,na guck ich ma.

danke.
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Beitrag von GTE_76 » So 5. Feb 2012, 19:54

Schick mir bitte die email über PN, man kann im Forum nur direkt an deine email senden, da kann ich nichts anhängen.
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